Disziplinarrecht
Das Disziplinarrecht ist in den letzten fünfzehn bis zwanzig Jahren zunehmend von den Verwaltungen eingesetzt worden, um tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von Beamten, die das Statusamt A 15 nicht überschritten haben, zu ahnden. Die Fallzahlen haben sich binnen kürzester Zeit vervielfacht. Ohne eine Spezialisierung in diesem Bereich, der Ausschöpfung verfahrensrechtlicher Mittel im behördeninternen Ermittlungsverfahren kann eine effektive Rechtsvertretung betroffener Beamtinnen und Beamten nicht gelingen. In Zusammenarbeit mit renommierten Fachanwälten für Strafrecht aus anderen Kanzleien wird hier kanzleiübergreifend eine optimal abgestimmte Vertretung im Straf- und Disziplinarverfahren angeboten. Ohne diese enge Verzahnung qualifizierter Beratung und Vertretung sind nach einem Strafverfahren meist im Disziplinarrecht die Würfel zuungunsten der Betroffenen gefallen. Auch wenn kein Strafverfahren im Raum steht und nur innerdienstliche Vorschriften verletzt sein sollen, ist eine frühzeitige Beratung im Disziplinarverfahren wichtig, um Fehlentwicklungen vorzubeugen. |